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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hydro Cleansing Rohrreinigung GmbH

Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, unsere vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorhanden sind. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde unsere vertragsgemäß hergestellte Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Abschlags- oder Schlussrechnung abnimmt oder er die Abnahme ausdrücklich ablehnt, obwohl er zur Abnahme verpflichtet ist. Der Kunde wird in der Rechnung auf diese Erklärungswirkung nochmals hingewiesen werden. Im Falle von Abschlagsrechnungen wird dem Kunden im Gegenzug nach unserer Wahl das Eigentum an den Teilen des abgerechneten Werkes sowie den abgerechneten eingebrachten Stoffen und Bauteilen übertragen oder Sicherheit hierfür geleistet.

Zahlung
Das Zahlungsziel ergibt sich aus dem Vermerk auf dem Angebot oder Rechnung. Wenn nichts anderes angegeben ist die Rechnung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skontoabzüge werden nachgefordert.

Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner des Verwenders der allgemeinen Geschäftsbedingungen um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, wird als Gerichtsstand 80939 München vereinbart.

Haftungsausschluss
Durch uns verursachte erkennbare Schäden und sonstige erkennbare Besonderheiten oder erkennbare Mängel der Arbeitsausführung sind sofort auf den Lieferscheinen durch den Auftraggeber zu vermerken und zu unterzeichnen. Spätere Reklamationen solcher Schäden, Besonderheiten und Arbeitsausführungen sind ausgeschlossen. Spatenpläne sind vom AG kostenlos zur Verfügung zu stellen bzw. Saugbaggerfahrer sind einzuweisen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden beschränkt. Der Auftraggeber ist mit der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und firmeninterner Übermittlung/Verwertung seiner Daten einverstanden, soweit dies im Rahmen der Abwicklung des Auftrages erforderlich ist. An Dritte werden Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitergegeben. Der Auftragnehmer hat das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.

Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auf- und Abbau sowie das evtl. Umsetzen des Saugbaggers / Luftförderanlage gilt als Einsatzzeit und wird mit o.g. Stundensatz berechnet. Der Saugbagger- / Luftförderanlagestellplatz muss bauseits hergerichtet (ausreichend dimensioniert und verdichtet) sowie frei zugänglich sein.

Pumparbeiten
Wir weisen Sie prophylaktisch darauf hin, dass in dem zu pumpenden Medium keine metallischen Teile enthalten sein dürfen. Sollten dies jedoch der Fall sein und die Pumpe dadurch beschädigt werden, müssen wir die Instandsetzung der Pumpe in Rechnung stellen.

Entsorgungsleistungen
Der Kunde muss bei Vertragsschluss die Abfallklasse des zu entsorgenden Materials bekannt geben. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer falschen Deklaration gehen zu Lasten des Kunden. Probenahme und Analysekosten werden dem AG in Rechnung gestellt.

Mehrwertsteuer
Sämtliche in diesem Vertrag genannten Konditionen sind Netto aufgeführt und gelten zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

Nebenkosten und gesetzliche Auflagen für Saugbagger / Luftförderanlage und Transporte
Sofern nicht anders vereinbart, sind gesetzlich vorgeschriebene oder anderweitig benötigte Genehmigungen z.B. für Straßensperrungen, luftrechtliche Genehmigungen, Begleitungen, Verkehrslenkende Maßnahmen, Polizeibegleitung etc. bauseits bzw. vom Auftraggeber zu beantragen

Preisanpassungsvorbehalt
Preisbindung vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen bzw. Gebühren- oder Abgabenerhöhungen.

Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Mindesteinsatzdauer des Saugbaggers / Luftförderanlage einen Tag.
Ein Tag entspricht 8 Stunden Baustelleneinsatz.

Ausführungszeiten / Termineinhaltung
Wir sind bestrebt, die mit Ihnen vereinbarte Ankunftszeit stets einzuhalten. Bei Einsätzen, welchen andere Aufträge voraus gehen oder bei verkehrsbedingten Verzögerungen, können wir jedoch 100%ige Pünktlichkeit nicht garantieren. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Anlieferung oder Saugbagger- /Luftförderanlagengestellung werden ausgeschlossen.

Auslöste / Übernachtungskosten
Bei einem mehrtätigen Einsatz wird eine Übernachtungs-/Transferumlage von 55,00€/Tag berechnet. Dies gilt für jeden beteiligten Mitarbeiter ab/bis Betriebshof Hydro Cleansing Rohrreinigung GmbH. Wenn für die Rechnungslegung eine Bestell-/Auftragsnummer notwendig ist, bitten wir darum, uns diese vorab schriftlich bekannt zu geben.

Nachträgliche Rechnungsänderungen
Für jegliche Rechnungsänderungen bzw. Nachträge von Bestellungen oder Änderungen der Anschrift wird eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € netto berechnet. Bei einer Umschreibung an andere Unternehmen bzw. Rechnungsadresse ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorzulegen. Ausreichende Bonität wird vorausgesetzt.

Ausfallkosten bei Stornierungen und Stillstand
Um Zusatzkosten für Sie zu vermeiden, bitten wir Sie daher, uns Stornierungen und Verschiebungen von Einsätzen so früh wie möglich schriftlich zu melden.

Projekt-Angebot
Unsere Dispositions- und Regelarbeitszeiten sind von Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr. Stillstandzeiten/Standtage stellen wir Ihnen mit 70% der vereinbarten Tagesmiete (ggf. 8 Std.) in Rechnung.

Absage von Terminen
Bei Absage eines bestellten Saugbaggers/Luftförderanlage, ab 12:00 Uhr des Vortages, berechnen wir 50% des Auftragswertes (bei Einsatzverschiebung 25%). Bei Absage ab der 2. Stunde vor Arbeitsbeginn werden die gesamten Kosten des geplanten Einsatzes berechnet (bei Einsatzverschiebung 50%).

Befahrbarkeit von Einsatzstellen und Stellplatz
Wir setzen voraus, dass die Zufahrtswege sowie der Arbeitsplatz für unsere Geräte von allen Gegenständen frei sind. Die Zufahrten zum Einsatzort sowie der Standplatz des Saugbaggers / Luftförderanlage sind bauseits zu überprüfen und so zu befestigen, dass die Tragfähigkeit des Bodens in Abhängigkeit der gerätespezifischen Flächenpressung gegeben ist. Die einsatzbedingte Flächenpressung teilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne mit. Für evtl. Schäden an der Zufahrt (Achslasten bis 12to.) und Druckschäden am Stellplatz (bis zu 30 N pro cm²), sowie durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung. Sollte das Aufund Abrüsten am Standplatz nicht möglich sein, so zählt die Wartezeit am Rüstplatz zur Einsatzzeit. Die Rüstzeit (Auf- und Abbauzeit) der Fahrzeuge gilt als Einsatzzeit und wird mit dem jeweiligen Stundensatz berechnet, wenn eine Pauschale vereinbart wurde, z.B. für m²-Leistung berechnen wir für die Wartezeit an der Baustelle für das Team je angefangene Stunde 250 Euro.

Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Unsere Geschäftsbedingungen liegen in unserem Büro zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Anfrage zugesandt.

Außerdem finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zertifizierungen im Internet unter unserer Homepage: https://hydro-cleansing.de/agb

Zentrale:

Hydro Cleansing Rohrreinigung GmbH
In der Illbach 1 • 56412 Heiligenroth • Tel.: 09923 / 80180-111
E-Mail: info@hydro-cleansing.de • www.hydro-cleansing.de
Geschäftsführer: Rudolf Kuchler